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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Januar 2024 | NaturWege Deutschland GmbH

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

1.1 Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der NaturWege Deutschland GmbH (nachfolgend „NaturWege", „wir" oder „uns"), Friedrichstraße 142, 10117 Berlin, Handelsregister Berlin-Charlottenburg HRB 245876 B, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Hartmann, gelten für alle zwischen NaturWege und dem Kunden (nachfolgend „Reisender" oder „Kunde") geschlossenen Verträge über die Erbringung von Reiseleistungen.

1.2 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über Pauschalreisen und einzelne Reiseleistungen, die NaturWege Deutschland anbietet, vermittelt oder durchführt. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Geltung, es sei denn, NaturWege stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Verbraucherverträge

Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB (eine natürliche Person, die die Reise zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), gelten zusätzlich die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern, insbesondere die §§ 651a ff. BGB über Pauschalreiseverträge.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Buchungsangebot des Kunden

Durch seine Buchungsanfrage oder Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Die Buchung kann schriftlich (Brief, E-Mail), telefonisch oder über das Buchungsformular auf unserer Website erfolgen. Mit der Buchung erkennt der Reisende diese AGB als verbindlich an.

2.2 Buchungsbestätigung

Der Reisevertrag kommt zustande, wenn NaturWege die Buchung des Kunden schriftlich oder in Textform bestätigt (Buchungsbestätigung). Ein telefonisches Gespräch führt nur dann zum Vertragsschluss, wenn die Buchung anschließend schriftlich oder per E-Mail bestätigt wird. NaturWege ist nicht verpflichtet, eine Buchung anzunehmen.

2.3 Mitreisende Personen

Bucht der Kunde für mehrere Personen, ist er verpflichtet, für alle mitreisenden Personen korrekte und vollständige Angaben zu machen. Er haftet als Anmelder für die Verbindlichkeiten aller von ihm angemeldeten Mitreisenden.

2.4 Vollmacht

Bucht der Kunde für andere Personen mit, so erklärt er, dass er im Namen dieser Personen handelt und von diesen bevollmächtigt ist, diesen Vertrag zu schließen und diese AGB anzuerkennen.

§ 3 Leistungsumfang und Reisebeschreibung

3.1 Vertragsgemäße Leistungen

Der Umfang der vertragsgemäßen Reiseleistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung im Katalog, im Angebot oder in der Buchungsbestätigung sowie den darin enthaltenen Einzelangaben. Mündliche Zusagen von Mitarbeitern oder Reisemittlern bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch NaturWege, um verbindlich zu sein.

3.2 Nicht enthaltene Leistungen

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind in den Reisepreisen nicht enthalten: An- und Abreise (sofern nicht als Bestandteil der Reise ausgewiesen), Reiseversicherungen, persönliche Ausgaben, Trinkgelder, optionale Ausflüge und Zusatzleistungen, die am Reiseort gebucht werden können sowie alle Leistungen, die nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind.

3.3 Programmänderungen

Änderungen des Reiseprogramms aus Gründen, die NaturWege nicht zu vertreten hat (z.B. Wetterbedingungen, behördliche Auflagen, Naturereignisse, unvorhergesehene Umstände) berechtigen NaturWege, das Programm in zumutbarer Weise anzupassen. Solche Anpassungen begründen keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder Schadensersatz, sofern die wesentlichen Reiseleistungen erbracht werden.

§ 4 Reisepreise und Zahlungsbedingungen

4.1 Reisepreise

Die in der Buchungsbestätigung genannten Reisepreise sind Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisangaben in Katalogen, Prospekten und auf der Website sind unverbindlich und können sich bis zur Buchung ändern. Maßgeblich ist der in der Buchungsbestätigung genannte Preis.

4.2 Anzahlung

Bei Buchung von Pauschalreisen ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtreisepreises fällig. Die Anzahlung wird nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheins fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.

4.3 Restzahlung

Der verbleibende Reisepreis ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen, sofern der Sicherungsschein dem Kunden ausgehändigt oder übermittelt wurde. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

4.4 Zahlungsarten

Zahlungen sind per Überweisung, Kreditkarte (VISA, Mastercard) oder SEPA-Lastschrift möglich. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde NaturWege ein entsprechendes Mandat. Barzahlungen werden nicht akzeptiert.

4.5 Preiserhöhungen nach Vertragsschluss

NaturWege behält sich das Recht vor, den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsschluss folgende Kosten erhöhen: Beförderungskosten einschließlich der Treibstoffkosten, Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder die für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse. Eine solche Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisebeginn mehr als zwei Monate liegen, wenn NaturWege den Kunden unverzüglich über die Erhöhung in Kenntnis setzt und die Berechnung erläutert, und wenn die Erhöhung nicht mehr als 8 % des vereinbarten Reisepreises beträgt. Bei einer Erhöhung von mehr als 8 % hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Stornierung durch den Kunden

5.1 Rücktrittsrecht

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich oder in Textform gegenüber NaturWege erklärt werden (Brief, E-Mail an [email protected]). Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühren ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei NaturWege.

5.2 Stornogebühren

Bei Rücktritt vom Reisevertrag berechnet NaturWege folgende Stornogebühren:

  • Bis 61 Tage vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises
  • 60 bis 45 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
  • 44 bis 31 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
  • 30 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
  • 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
  • Weniger als 7 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise: 95 % des Reisepreises

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass NaturWege kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. NaturWege bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5.3 Ersatzpersonen

Der Reisende kann bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn verlangen, dass an seiner statt ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. NaturWege kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstandenen Mehrkosten.

5.4 Reiseschutzversicherung

NaturWege empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung. Bei Vorliegen eines versicherten Stornierungsgrundes übernimmt die Versicherung die Stornogebühren. Informationen zu Versicherungsangeboten erhalten Sie auf Anfrage.

§ 6 Änderungen und Kündigung durch NaturWege

6.1 Programmänderungen vor Reisebeginn

NaturWege behält sich vor, vor Beginn der Reise die Reiseleistungen zu ändern, wenn die Änderung geringfügig ist, der Reisende rechtzeitig vor Reisebeginn informiert wird und die Änderung dem Reisenden zumutbar ist. NaturWege ist ebenfalls berechtigt, erhebliche Änderungen an wesentlichen Merkmalen der Reiseleistungen vorzunehmen, wenn zwingende, außergewöhnliche Umstände die Erfüllung des Vertrages verhindern. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder eine Ersatzreise anzunehmen, sofern NaturWege eine solche anbietet.

6.2 Absage der Reise

NaturWege ist berechtigt, eine Reise abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Mindestteilnehmerzahl ist in der jeweiligen Reisebeschreibung angegeben. Die Absage muss dem Kunden rechtzeitig vor Reisebeginn mitgeteilt werden (bei Reisen bis zu 6 Tagen mindestens 20 Tage vorher, bei Reisen von 6 bis 29 Tagen mindestens 7 Tage vorher, bei Reisen von 30 Tagen und mehr mindestens 48 Stunden vorher). Wenn die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt wird, wird der Reisepreis vollständig erstattet.

6.3 Kündigung wegen höherer Gewalt

NaturWege und der Kunde sind berechtigt, den Reisevertrag vor Beginn der Reise zu kündigen, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich beeinträchtigt, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Terroranschläge, Kriege, Epidemien, Pandemien und behördliche Maßnahmen.

§ 7 Pflichten des Reisenden

7.1 Mitwirkungspflichten

Der Reisende ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Reise erforderlichen Angaben korrekt und vollständig zu machen. Der Reisende hat NaturWege unverzüglich zu informieren, wenn sich die gemachten Angaben ändern, insbesondere im Hinblick auf gesundheitliche Einschränkungen, die für die Teilnahme an bestimmten Reiseprogrammen relevant sind.

7.2 Gesundheitliche Anforderungen

Bei körperlich anspruchsvollen Reisen (z.B. Trekkingreisen, Bergwanderungen) ist der Reisende verpflichtet, sich vor der Buchung über die körperlichen Anforderungen zu informieren und NaturWege bei der Buchung über etwaige gesundheitliche Einschränkungen zu informieren. NaturWege behält sich vor, Personen von bestimmten Reisen auszuschließen, wenn deren Teilnahme aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen eine Gefährdung für sie selbst oder andere Teilnehmer darstellt.

7.3 Reisedokumente

Der Reisende ist verantwortlich für die Beschaffung und Mitnahme aller für die Reise erforderlichen Dokumente wie Personalausweis, Reisepass, Krankenversicherungsnachweis sowie etwaiger Impfnachweise. Schäden, die durch das Fehlen oder die Ungültigkeit von Reisedokumenten entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden.

7.4 Verhalten während der Reise

Der Reisende hat sich während der Reise so zu verhalten, dass der Reiseablauf nicht gestört und die Mitreisenden nicht beeinträchtigt werden. Er ist verpflichtet, die Anweisungen der Reiseleitung zu befolgen. NaturWege behält sich vor, Reisende von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen, wenn ihr Verhalten die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder andere Teilnehmer gefährdet. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

7.5 Schutz der Natur

Bei Naturreisen und Wandertouren ist der Reisende verpflichtet, die Natur zu schützen und alle einschlägigen Vorschriften für Natur- und Nationalparks einzuhalten. Das Verlassen markierter Wege, das Pflücken von Pflanzen und die Störung von Wildtieren sind untersagt. Verstöße können zum Ausschluss von der Reise führen.

§ 8 Mängelanzeige und Abhilfe

8.1 Mängelanzeige während der Reise

Treten während der Reise Mängel auf, hat der Reisende diese unverzüglich dem örtlichen Reiseleiter oder direkt bei NaturWege anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Die Mängelanzeige muss konkret und nachvollziehbar sein. Wird die Mängelanzeige unterlassen, obwohl dies möglich gewesen wäre, hat der Reisende keinen Anspruch auf Preisminderung oder Schadensersatz.

8.2 Abhilfe durch NaturWege

NaturWege ist verpflichtet, auf eine rechtzeitig und sachgemäß vorgebrachte Mängelanzeige hin Abhilfe zu schaffen. NaturWege kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Kann oder will NaturWege nicht Abhilfe schaffen, hat der Reisende das Recht auf Minderung des Reisepreises nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

8.3 Selbsthilfe

Verweigert NaturWege die Abhilfe oder ist diese aus einem anderen Grund nicht rechtzeitig möglich, kann der Reisende nach eigenem Ermessen Abhilfe schaffen und Ersatz der notwendigen Aufwendungen verlangen. Voraussetzung ist, dass NaturWege zuvor erfolglos aufgefordert wurde, Abhilfe zu schaffen, es sei denn, die Fristsetzung ist offensichtlich aussichtslos oder sofortiges Handeln geboten ist.

§ 9 Haftung

9.1 Haftungsumfang

NaturWege haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertragsgemäßen Reiseleistungen. Die Haftung ist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit NaturWege für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungserbringers verantwortlich ist.

9.2 Haftungsausschluss

NaturWege haftet nicht für Schäden, die durch das Verschulden des Reisenden entstehen; die durch Ereignisse entstehen, die NaturWege auch bei aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte; die durch höhere Gewalt verursacht wurden; die auf unvorhersehbaren oder unabwendbaren Ereignissen beruhen, die von einem Leistungserbringer verursacht wurden, der nicht in die Erbringung der Reiseleistungen eingebunden war.

9.3 Haftung für Gepäck und persönliche Gegenstände

NaturWege übernimmt keine Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl von Gepäck oder persönlichen Gegenständen des Reisenden, sofern NaturWege nicht selbst die Obhut über diese Gegenstände übernommen hat. Der Reisende wird empfohlen, eine entsprechende Gepäckversicherung abzuschließen.

9.4 Personenschäden

Für Körper- und Gesundheitsschäden und Schäden aus der Verletzung des Lebens gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften uneingeschränkt. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von NaturWege ist die Haftung ebenfalls unbegrenzt.

§ 10 Pauschalreiseschutz und Insolvenzschutz

10.1 Insolvenzschutz

NaturWege hat gemäß § 651r BGB einen Insolvenzschutz abgeschlossen. Im Falle der Insolvenz von NaturWege hat der Reisende das Recht, die Erstattung bereits gezahlter Reisepreise zu verlangen. Der Sicherungsschein wird dem Kunden zusammen mit der Buchungsbestätigung übersandt.

10.2 Sicherungsschein

Der Sicherungsschein wird von einem zugelassenen Sicherungsdienstleister ausgestellt und dient als Nachweis für den Insolvenzschutz. Der Reisende ist verpflichtet, den Sicherungsschein sorgfältig aufzubewahren und bei Bedarf vorzuzeigen.

§ 11 Reiseschutzversicherung

NaturWege empfiehlt allen Reisenden den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung, die folgende Risiken abdeckt: Reiserücktritt vor Reiseantritt; Reiseabbruch während der Reise aus wichtigem Grund; Auslandsreisekrankenversicherung einschließlich Rücktransport; Gepäckversicherung; Haftpflichtversicherung während der Reise. Informationen zu geeigneten Versicherungsangeboten erhalten Sie auf Anfrage bei NaturWege.

§ 12 Sonderleistungen und individuelle Wünsche

12.1 Individuelle Anforderungen

Individuelle Wünsche des Reisenden (z.B. besondere Unterkunftsarten, diätetische Anforderungen, barrierefreie Reisegestaltung) werden von NaturWege nach Möglichkeit berücksichtigt. Hierfür können zusätzliche Kosten entstehen. Die Berücksichtigung solcher Wünsche kann nicht garantiert werden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

12.2 Allergien und besondere Bedürfnisse

Reisende mit Allergien oder besonderen Ernährungsanforderungen sind verpflichtet, diese bei der Buchung anzugeben. NaturWege bemüht sich, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, kann jedoch keine Garantie für die vollständige Berücksichtigung dieser Anforderungen geben.

12.3 Kinderermäßigungen

Für Kinder können Sonderpreise gelten. Diese werden in der jeweiligen Reisebeschreibung angegeben. Es gelten die Altersangaben zum Zeitpunkt des Reiseantritts.

§ 13 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Buchung und Durchführung von Reisen erfolgt gemäß den Bestimmungen der DSGVO und den einschlägigen deutschen Datenschutzgesetzen. Einzelheiten sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen.

Zur Durchführung des Vertrages ist die Weitergabe personenbezogener Daten an Leistungserbringer (z.B. Hotels, Busunternehmen, örtliche Reiseleiter) erforderlich. Mit der Buchung erklärt der Reisende sein Einverständnis mit dieser notwendigen Datenweitergabe.

§ 14 Reisepass und Einreisebestimmungen

NaturWege informiert über allgemeine Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften auf der Website und in den Reisekatalogen. Diese Informationen beziehen sich auf Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland. Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, sich bei den zuständigen Konsulaten oder Botschaften über die für sie geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.

Änderungen dieser Vorschriften nach Vertragsschluss gehen zu Lasten des Reisenden. Visa und andere Einreisedokumente sind grundsätzlich vom Reisenden selbst zu beschaffen. NaturWege kann bei der Beschaffung behilflich sein, übernimmt jedoch keine Garantie für deren Ausstellung.

§ 15 Verjährung

Ansprüche auf Preisminderung oder Schadensersatz wegen eines Reisemangels verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag beendet werden sollte. Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten beruhen, sowie Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verjähren nach den allgemeinen gesetzlichen Fristen.

§ 16 Reklamationen nach der Reise

16.1 Nachträgliche Mängelanzeige

Mängel, die während der Reise nicht gemeldet wurden, können nachträglich geltend gemacht werden, wenn der Reisende nachweist, dass er die Mängelanzeige während der Reise ohne eigenes Verschulden nicht vornehmen konnte. Nachträgliche Reklamationen sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise bei NaturWege einzureichen.

16.2 Form der Reklamation

Reklamationen sind schriftlich oder in Textform einzureichen (Brief oder E-Mail an [email protected]). Die Reklamation muss den Mangel konkret beschreiben und, wenn möglich, mit Nachweisen (Fotos, Belege, Zeugenaussagen) belegt werden.

16.3 Bearbeitung der Reklamation

NaturWege wird die Reklamation innerhalb von vier Wochen nach Eingang bearbeiten und dem Kunden eine schriftliche Stellungnahme übermitteln. NaturWege ist berechtigt, für eine abschließende Stellungnahme bis zu sechs Wochen zu benötigen, wenn die Prüfung des Sachverhalts besondere Nachforschungen erfordert.

§ 17 Alternative Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. NaturWege ist grundsätzlich bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Zuständige Schlichtungsstelle für Reisestreitigkeiten ist der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) e.V., ADAC Rechtsservice, 81366 München, soweit dieser zuständig ist. Alternativ kann sich der Verbraucher an die Söhne-Reiseschlichtungsstelle wenden.

§ 18 Schlussbestimmungen

18.1 Anzuwendendes Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

18.2 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB gilt Berlin als Gerichtsstand, soweit der Reisende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.

18.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

18.4 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle Kommunikation im Zusammenhang mit dem Reisevertrag erfolgt in deutscher Sprache.

18.5 Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:

NaturWege Deutschland GmbH
Friedrichstraße 142
10117 Berlin
Telefon: +49 30 4892 3671
E-Mail: [email protected]

NaturWege
Deutschland

Von der Regierung anerkannte Naturreisen durch Deutschland.

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